Neue Fah­rer­kar­te “G2”

Mit 1. Jän­ner 2025 tra­ten wich­ti­ge Ände­run­gen für digi­ta­le Tacho­gra­phen in Kraft. Die­se betref­fen ins­be­son­de­re die vol­le Kom­pa­ti­bi­li­tät des neu­en Smart-Tacho der zwei­ten Gene­ra­ti­on (Smart-Tacho 2) mit bestehen­den Fah­rer­kar­ten. Für eini­ge der neu­en Funk­tio­nen ist aller­dings eine aktua­li­sier­te Fah­rer­kar­te erforderlich.

Eini­ge der inno­va­ti­ven Fea­tures des Smart-Tacho 2 – wie das auto­ma­ti­sche Spei­chern von Län­der­über­trit­ten oder das Fest­hal­ten von Be- und Ent­la­de­vor­gän­gen direkt auf der Fah­rer­kar­te – funk­tio­nie­ren aus­schließ­lich mit der neu­en Fah­rer­kar­ten­ge­ne­ra­ti­on. Die­se erkennt man leicht an der Beschrif­tung „G2“ auf der Vor­der­sei­te sowie an der Kenn­zeich­nung “e1 00019” oder “e1 00039” auf der Rückseite.

Was ändert sich konkret?

  • Auto­ma­ti­sche Län­der­über­tritt-Spei­che­rung: Der Tacho­graph erkennt Grenz­über­trit­te und spei­chert sie selbst­stän­dig auf der Fahrerkarte.
  • Doku­men­ta­ti­on von Be- und Ent­la­de­vor­gän­gen: Die­se Infor­ma­tio­nen wer­den nun eben­falls direkt auf der Kar­te vermerkt.
  • Wei­te­re erwei­ter­te Sicher­heits- und Kon­troll­funk­tio­nen, die eine prä­zi­se­re Nach­ver­folg­bar­keit der Fahr- und Ruhe­zei­ten ermöglichen.

Wich­tig: Es besteht kei­ne Ver­pflich­tung, eine gül­ti­ge Fah­rer­kar­te sofort zu tau­schen. Erst mit Ablauf der aktu­el­len Fah­rer­kar­te ist ein Umstieg auf die neue Gene­ra­ti­on verpflichtend.

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