Mit 1. Jänner 2025 traten wichtige Änderungen für digitale Tachographen in Kraft. Diese betreffen insbesondere die volle Kompatibilität des neuen Smart-Tacho der zweiten Generation (Smart-Tacho 2) mit bestehenden Fahrerkarten. Für einige der neuen Funktionen ist allerdings eine aktualisierte Fahrerkarte erforderlich.
Einige der innovativen Features des Smart-Tacho 2 – wie das automatische Speichern von Länderübertritten oder das Festhalten von Be- und Entladevorgängen direkt auf der Fahrerkarte – funktionieren ausschließlich mit der neuen Fahrerkartengeneration. Diese erkennt man leicht an der Beschriftung „G2“ auf der Vorderseite sowie an der Kennzeichnung “e1 00019” oder “e1 00039” auf der Rückseite.
Was ändert sich konkret?
- Automatische Länderübertritt-Speicherung: Der Tachograph erkennt Grenzübertritte und speichert sie selbstständig auf der Fahrerkarte.
- Dokumentation von Be- und Entladevorgängen: Diese Informationen werden nun ebenfalls direkt auf der Karte vermerkt.
- Weitere erweiterte Sicherheits- und Kontrollfunktionen, die eine präzisere Nachverfolgbarkeit der Fahr- und Ruhezeiten ermöglichen.
Wichtig: Es besteht keine Verpflichtung, eine gültige Fahrerkarte sofort zu tauschen. Erst mit Ablauf der aktuellen Fahrerkarte ist ein Umstieg auf die neue Generation verpflichtend.